AGB

  1. Anwendbarkeit
    Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Barbara Scheid, Grafik-Designerin. Mit der Auftragserteilung in schriftlicher oder mündlicher Form erkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit an. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden.
  2. Urheber- und Nutzungsrechte
    1. Jeder der Grafik-Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
    2. Die Entwürfe und Werkzeichnungen der Grafik-Designerin sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
    3. Ohne Zustimmung der Grafik-Designerin dürfen ihre Arbeiten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
    4. Die Werke der Grafik-Designerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Grafik-Designerin und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
    5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Grafik-Designerin.
    6. Über den Umfang der Nutzung steht der Grafik-Designerin ein Auskunftsanspruch zu.
    7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
    8. Die Grafik-Designerin prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Die Grafik-Designerin geht davon aus, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
  3. Auftragsbestätigung
    Wird im Gespräch die Grafik-Designerin aufgefordert, Ideen zur Gestaltung von Internetseiten, Werbemitteln, Geschäftsunterlagen, Broschüren, etc. zu entwickeln, gilt dies als Auftragserteilung, die in der Regel schriftlich bestätigt wird, aber nicht schriftlich bestätigt werden muss. Die Zusammenarbeit setzt die Einverständniserklärung mit den vorliegenden AGBs voraus, auf die der Auftraggeber mündlich und / oder schriftlich hingewiesen wurde.
  4. Vergütung
    1. Wird vonseiten der Grafik-Designerin kein expliziter Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, gilt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Stundensatz von 60,00 EUR.
    2. Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die die Grafik-Designerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
    3. Die Honorare sind zu 50 % bei Auftragsvergabe und zu 50 % bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.
    4. Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
    5. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus, berechnet die Grafik-Designerin ein Abschlagshonorar in Höhe von 30% der erbrachten Leistung.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. An erstellten Entwürfen und digitalen Dateien zur Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sollte eine Einigung über das Honorar erzielt werden, kann der Auftraggeber von der Grafik-Designerin die digitalen Daten erwerben. Eine Verpflichtung der Grafik-Designerin zur Herausgabe besteht nicht.
    2. Digitale Druckvorlagen dürfen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
    3. Die erstellten grafischen Arbeiten bleiben Eigentum der Grafik-Designerin, bis das vollständige Honorar gezahlt ist.
  6. Haftung
    1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der Grafik-Designerin nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
    2. Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
    3. Arbeiten an Kunden-Webseiten im Zusammenhang mit der neuen Datenschutzverordnung erfüllt die Grafik-Designerin nach bestem Wissen und Gewissen. Da die Grafik-Designerin keine Juristin ist, kann sie hierfür jedoch keinerlei Haftung übernehmen.
    4. Soweit die Grafik-Designerin auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
    5. Die Haftung der Grafik-Designerin für mangelhafte Druckerzeugnisse ist auszuschließen, wenn sie weder mit der Kontrolle der Filme oder Andrucke noch mit der Druckabnahme beauftragt wurde.
    6. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Grafik-Designerin, stellt er sie von der Haftung frei.
    7. Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen.
    8. Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden.
    9. Bei der technischen Umsetzung von WordPress- oder anderen Content-Management-basierten Webseiten haftet die Grafikerin bis zur Fertigstellung der Webseite für deren Funktionalität. Spätere Hackerangriffe gehören nicht in den Einflussbereich der Grafikerin. Die Behebung dieser Schäden muss also gesondert abgerechnet werden.
  7. Belegexemplare, Copyright-Hinweise
    1. Von vervielfältigten Werken sind der Grafik-Designerin 3 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. Sie ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
    2. Die Grafik-Designerin ist berechtigt, Kunden als Referenz im Internet aufzuführen und zu verlinken, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
    2. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Grafik-Designerin.
    3. Gerichtsstand ist der Sitz der Grafik-Designerin.